Als einer der größten Arbeitgeber der Region sorgt das Land Berlin mit rund 138.000 Mitarbeitenden täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für ca. 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Arbeiten bei der Senatsverwaltung für Finanzen bedeutet die Zukunft der Stadt Berlin aktiv mitzugestalten. Wir bieten ein breit gefächertes Aufgabenspektrum, vielfältige Karrierechancen sowie einen modernen, familienfreundlichen Arbeitsplatz.
Kennziffer: SenFin I 63/2026
Entgeltgruppe: 14* TV-L
(*Bewertungsvermutung)
Besetzbar: sofort (unbefristet)
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.)
Sie haben...
Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 07.10.2026.
Bewerben Sie sich ausschließlich online über das Berliner Karriereportal. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden Ihre Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 Abs. 1 EU-DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ansprechperson Bewerbungsverfahren:
Frau Bretzke: 0151 72409407
Ansprechperson Aufgabengebiet:
Herr Menig: 0160 2430309
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen im PDF-Format bei:
Nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen können berücksichtigt werden. Ein Verweis auf die Personalakte reicht nicht aus.
Hinweise:
Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.) nicht erstattet werden können.