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Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)

78667 Villingendorf

Die Stelle der/des hauptamtlichen 

Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d) 
der Gemeinde Villingendorf (ca. 3.400 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.  

Die Wahl findet am Sonntag, 18. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 8. November 2026, statt.  

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger, m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Absatz 2 und in § 28 Absatz 2 i. V. m. § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.  

Bewerbungen können frühestens am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung und spätestens bis Montag, 21. September 2026, 18:00 Uhr, schriftlich zu Händen des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Villingendorf, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.  

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: 
• 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigter Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Villingendorf, Hauptstraße 2, 78667 Villingendorf, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den Bewerber (m/w/d), der sich um seine Wiederwahl bewirbt. 
• eine für die Wahl von der Wohnortgemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; 
• eine eidesstaatliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck; 
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstaatliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben. 

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes).  

Ort und Zeit einer eventuellen öffentlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.  

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.



Gemeinde Villingendorf

Kontakt

Herr Fischinger
Hauptstr. 2
78667 Villingendorf

Tel.: 0741 347-543

Gemeinde Villingendorf
Arbeitgeber: Gemeinde Villingendorf
ID der Stellenausschreibung: js-rw_664