Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie z.B. Putzen, Wäschepflege, Kochen
Alltagshelfer in Form von Begleitung und Betreuung wie Arztbesuche, Unternehmungen, gemeinsames Einkaufen
gemeinsame Unterhaltung und Gesellschaft
Ihr Profil
Hohe Empathie, Freundlichkeit sowie Freude und Verständnis im Umgang mit Menschen
Hohe Selbstständigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
Führerschein Klasse B und eigenes Fahrzeug
Teamgeist und sicheres Auftreten
Gepflegtes Erscheinungsbild
Deutschkenntnisse erwünscht
Interesse an einer Tätigkeit in Teilzeit, als Aushilfe oder auf Minijob-Basis
Warum wir?
15,00 € Stundenlohn + 1,50 € Anwesenheitsbonus
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Keine Wochenend- und Nachtarbeit – am Wochenende haben Sie frei
Familienfreundliche Arbeitszeiten und flexible Arbeitsmodelle
Kilometerpauschale
Kostenlose Fort- und Weiterbildungen
Betriebliche Altersvorsorge mit 25 % Arbeitgeberzuschuss
Fester Kundenstamm und wertschätzendes Arbeiten im Team
Direkter Ansprechpartner im Büro
Firmenhandy und Arbeitskleidung
Bonusprogramme mit attraktiven Prämien
Corporate Benefits – attraktive Rabatte bei über 100 Marken-Shops
Kostenlose Getränke
Sommerfest, Weihnachtsfeier und regelmäßige Teamevents
Über uns
In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause
So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen. Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten. Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind. Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.